Allgemeine Regelungen

Die Jugendfeuerwehr soll Spaß machen. Aber trotzdem sind ein paar Punkte zu beachten. Wenn noch Fragen zu einzelnen Themen offen sind, kontaktieren Sie uns! Wir sind sehr an einer guten Kommunikation mit Ihnen als Eltern interessiert.

  • Da es sich bei der Uniform um Dienstkleidung mit dem Hoheitsabzeichen der Landeshauptstadt München handelt, versteht es sich von selbst, dass diese nur für Jugendfeuerwehrveranstaltungen getragen werden darf. Ein privates Tragen dieser Kleidungsstücke ist untersagt. Die Jugendlichen bekommen im Gerätehaus einen eigenen Haken, an dem sie die Uniform aufhängen können. Nur zum Waschen dürfen die Uniformen mit nach Hause genommen werden.
  • Während Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr (Übungen, Gruppenstunden, Fahrten) sind Alkohol- und Tabakgenuss sowohl für alle unsere Ausbilder, als auch für die Jugendlichen tabu.
  • Um die Übungen und Gruppenstunden pünktlich beginnen zu können, erwarten wir von den Jugendlichen ein rechtzeitiges Erscheinen, da sie sich ja vorher auch noch umziehen müssen.
  • Sollte jemand einmal oder auch längere Zeit verhindert sein, sollten Sie oder Ihr Kind uns kurz Bescheid geben (SMS, E-Mail, Anruf). Auch wenn jemand kein Interesse mehr an der Jugendfeuerwehr hat, sollte er sich bei uns melden.
  • Sollten Jugendliche mehrmalig nicht erscheinen, ohne dass wir informiert wurden, wenden wir uns telefonisch an die Eltern, um nach dem Grund zu fragen und unserer Fürsorgepflicht nachzukommen.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter die Abschnitte von Rundbriefen und Anmeldungen spätestens zu den angegebenen Terminen abgibt. Die aktuellen Rundbriefe und der Dienstplan werden den Jugendlichen mitgegeben, den Dienstplan finden sie auch auf unserer Homepage zum Download.
  • Die Jugendlichen sind während Jugendfeuerwehr-Veranstaltungen und auf dem direkten Hin- und Heimweg über die Unfallkasse München versichert. Bitte teilen Sie uns deshalb alle Unfälle, die im Zusammenhang mit der Jugendfeuerwehr stehen, sofort mit.
  • Die Jugendleiter haben keinen Einfluss wie die Jugendlichen ihren Heimweg gestalten, daher können sie sowohl für den Hin- als auch den Heimweg keine Aufsichtspflicht übernehmen.